So arbeitet der Rechner
Die Berechnung folgt dem Hamburger Beamtenrecht. Ein Urlaubstag ist ein Arbeitstag Ihres Dienstmodells. Entlastungstage werden als eigene Freistellung ausgewiesen.
Was wird automatisch berechnet?
Erholungsurlaub bei konstanter Arbeitszeit, volle Anspruchsmonate bei Ein-/Austritt, Änderungen der Wochenstunden und Arbeitstage, Schwerbehindertenzusatzurlaub, Entlastungstage, deren Kappung, Schicht-/Nachtzusatzurlaub sowie bereits genommene und übertragene Bestände.
Arbeitszeitwechsel werden in Abschnitten betrachtet. Noch nicht verbrauchte Ansprüche werden über ihren Stundenwert in das letzte Arbeitszeitmodell umgerechnet. Bei der besonderen Umstellung 2027 kann die gesetzliche Ausnahme ausgewählt werden. Tagebruchteile nach § 10 erscheinen als Zeitguthaben.
Wo ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich?
Ein-/Austritt mitten im Monat zusammen mit Arbeitszeitwechseln, unterjährige Sonderansprüche bei wechselnden Tageswerten, besondere Dienstpläne, Altfallansprüche und Kürzungsmonate erhalten einen konkreten Prüfhinweis. Die ausgegebene Rechnung bleibt sichtbar, wird aber als Modellrechnung gekennzeichnet.
Lehrkräfte erhalten eine eigene Auswertung der Zeitermäßigung. Diese wird nicht zusätzlich als frei verfügbarer Tagesurlaub addiert. Für Feuerwehr-Einsatzdienst müssen die urlaubsrechtlich maßgeblichen Arbeitstage aus dem Dienstplan und die besonderen Entlastungsregeln bestätigt sein. Sonderurlaub, Urlaubsabgeltung in Geld, Sabbatmodelle und die Prüfung streitiger Restbestände sind nicht Bestandteil der automatischen Berechnung.
Wie zählen Teilzeit, Rundung und volle Monate?
Eine kürzere tägliche Arbeitszeit reduziert bei unverändert fünf Arbeitstagen den regulären Jahresurlaub nicht. Bei einem konstanten Wochenmodell wird der §-9-Faktor aus den durchschnittlichen Arbeitstagen abgeleitet (5 Tage = 1; 4 Tage = 0,8). Unregelmäßige Dienstpläne brauchen den bestätigten Durchschnitt unter Berücksichtigung der Arbeitstagsdefinition in § 4.
HmbEUrlVO: Endrundung des regulären Tagesanspruchs, ab 0,50 auf den nächsten Tag, darunter abwärts. § 208 SGB IX: Bei zeitanteiligem Anspruch werden Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet; kleinere Bruchteile bleiben erhalten. Bei Arbeitszeitwechseln werden ungerundete Abschnittswerte verwendet und verbleibende Bruchteile als Stunden ausgewiesen.
Volle Beschäftigungsmonate werden vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum entsprechenden Tag des Folgemonats gezählt. Bei Änderungen innerhalb eines Kalendermonats verwendet das Modell den höheren Stundenumfang; bei gleicher Stundenzahl die höhere Arbeitstagezahl. Rechtlich nicht eindeutig kombinierbare Fälle werden markiert.
Was bedeutet die Grenze von 35 Tagen?
Sie begrenzt die anrechenbare Summe aus Erholungsurlaub und Entlastungstagen. Der Rechner kürzt nur Entlastungstage. Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX, Schichtzusatzurlaub nach § 6 Abs. 1–7 und der Altfallanspruch nach § 7 werden bei dieser Kürzung ausgenommen. Übertragene Vorjahresbestände gehören nicht zum neuen Jahresanspruch.
Bei konstant fünf Arbeitstagen und vollem Jahresanspruch: 30 + 5 + 3 führt zu drei gekürzten Entlastungstagen. Die fünf SGB-IX-Tage kommen hinzu: zusammen 40 dienstfreie Tage. Bei Teiljahren kann mehr Raum unter der Jahresgrenze bleiben; die Grenze wird nicht einfach nach Beschäftigungsmonaten gekürzt.
Wie speichere ich eine PDF?
„Als PDF speichern“ öffnet die Druckansicht des Browsers. Wählen Sie dort „Als PDF speichern“ bzw. „Microsoft Print to PDF“. Empfohlen: A4, Hochformat, Skalierung 100 %. Browser-Kopf- und Fußzeilen können Sie ausschalten. Eingaben und Rechenweg werden zusammen ausgegeben.
Informationsstand und Quellen
Stand: 23. Oktober 2026. Das Personalamt berichtet über den Beschluss vom 14. Oktober 2026 und eine für den 30. Oktober vorgesehene Verkündung. Diese Datei bildet den mitgeteilten Stand für 2027 ab; spätere Änderungen werden nicht automatisch geladen. Für Folgejahre ist deshalb ein Fassungsabgleich erforderlich.